Wohnraum Modernisieren (Programmnummer 141)

Im Programm Wohnraum Modernisieren (141) fördert die KfW die Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung bzw. Ihres Wohngebäudes oder den Kauf eines neu sanierten Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung.

Es werden maximal bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.

Ihre Vorteile

  • TOP-Konditionen
  • 10 Jahre Zinsbindung
  • endfälliges Darlehen mit bis zu 8 Jahren Laufzeit
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

WICHTIG

Den Antrag müssen Sie vor dem Beginn der Sanierung bzw. des Kaufs stellen.

Was wird gefördert

  • Erwerb von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
  • Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einen Teilrückbau, z. B. Dachaufbau
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, z. B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien,
  • Barrierereduzierung, z. B.  Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
  • Verbesserung Energieeffizienz, z. B. Fenster, Dämmung
  • Behebung baulicher Mängel, z. B. die Reparatur und Erneuerung von Fenstern und Fußböden,
  • Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen (Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.)
  • bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • bauliche Maßnahmen zur Verhinderung oder Reduzierung der Radonkonzentration in der Raumluft
  • Sanierung der Abwasserkanäle einschließlich Dichtheitsprüfung

Was wird nicht gefördert

  • Umschuldungen bestehender Darlehen,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.



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