Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (Programmnummer 455)

Sie wollen die Barrieren in Ihrem Wohneigentum reduzieren oder eine frisch umgebaute Immobilie kaufen und wenden dazu Eigenkapital auf? Im Programm Altersgerecht Umbauen (455) fördert die KfW Ihren Umbau oder Kauf mit einem Zuschuss.

Vorteile

  • Zuschuss direkt auf Ihr Konto
  • keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen
  • gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum

Diese Förderung kommt Ihnen als Eigentümer oder Vermieter von Ein-/Zweifamilienhäusern oder einer Eigentumswohnung zugute. Mieter können mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen und die Förderung beantragen.

WICHTIG

Den Antrag müssen Sie vor dem Beginn des Umbaus bzw. des Kaufs stellen.

Der Zuschuss ist eine Alternative zum Kreditprogramm 155, Altersgerecht Umbauen.

Was wird gefördert

Das Programm Altersgerecht Umbauen (455) fördert alle Maßnahmen, die Ihnen das Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Folgende Maßnahmen sind z. B. förderfähig:

  • Erwerb
    einer frisch barrierereduziert umgebauten Eigentumswohnung oder eines Ein-/Zweifamilienhauses
  • Erschließungssysteme
    Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Gebäudezugang, Wohnungszugang, Aufzugsanlagen/mechanische Fördersysteme, Treppenanlagen, Rampen, 
  • Maßnahmen in Wohnungen
    Flure innerhalb von Wohnungen, Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen, Türen, Fenster, Erschließung bestehender Freisitze
  • Sanitärräume
    Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme und Vorkehrungen
  • Sonstiges
    Bedienelemente,

Was wird nicht gefördert

  • bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.



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